TÄTIGKEITSSPEKTRUM
Zur Diagnose von Erkrankungen der inneren Organe (speziell von Leber, Gallenblase/Gallenwege, Bauchspeicheldrüse, Nieren/Harnblase, Darm und der Gefässe im Bauchraum) ist eine Ultraschalluntersuchung des Bauches indiziert. Mittels Ultraschallwellen (ohne Strahlenbelastung) können die inneren Organe dargestellt, eine Diagnose gestellt, weitere Abklärungen oder direkt eine Therapie eingeleitet werden.
Besteht Verdacht auf eine Erkrankung im Bereich von Speiseröhre, Magen oder Zwölffingerdarm, so ist die Durchführung einer Magenspiegelung die Methode der Wahl. Mit einem Endoskop (dünner Schlauch mit einer Videokamera an der Spitze) wird durch den Mund die Speiseröhre, der Magen und Zwölffingerdarm untersucht. Falls nötig, können z. B. Gewebeproben entnommen, Polypen abgetragen oder Blutungen gestillt werden.
Wird bei der Suche der Ursache einer chronischen Blutarmut weder in der Magen- noch Darmspiegelung eine Blutungsquelle gefunden, so kann zur Untersuchung des Dünndarms eine Kapselendoskopie durchgeführt werden. Dabei wird eine 2.5 cm grosse Kapsel, die eine Minikamera enthält, geschluckt. Während 8 Stunden sendet diese Kapsel Bilder aus dem Darm und erlaubt damit, den mehrere Meter langen Dünndarm zu beurteilen.
Besteht der Verdacht auf das Vorliegen einer Erkrankung des Dickdarms, so ist die Durchführung einer Darmspiegelung indiziert. Mit einem Endoskop (dünner Schlauch mit einer Videokamera an der Spitze) wird der ganze Dickdarm untersucht. Falls nötig, können z. B. Gewebeproben entnommen, Polypen abgetragen oder Blutungen gestillt werden.
Mit einem kurzen, starren Endoskop kann der Analkanal sowie der untere Enddarm untersucht werden. Dabei können auch Gewebeproben entnommen oder Hämorrhoiden behandelt werden.
Die häufig auftretenden Milch- oder Fruchtzuckerunverträglichkeiten können mit einem einfachen H2-Atemtest nachgewiesen werden. Nach der Einnahme einer bestimmten Menge an Milch- oder Fruchtzucker kann anhand der Messung der Wasserstoff-Konzentration in der Ausatmungsluft über mehrere Stunden das Vorliegen einer Milch- resp. Fruchtzuckerunverträglichkeit abgeklärt werden.
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